Beitragsordnung FC Rot-Weiß Erfurt e. V. ab dem 01.07.2025
Die Beitragsordnung wurde durch den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates wie folgt beschlossen:
1. Beitragspflicht
Jedes Vereinsmitglied hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag sowie einmalig eine Aufnahmegebühr zu bezahlen.
2. Mitgliedsbeiträge
Personenkreis | PASSIV ab 01.07.2025** | |
pro Monat | pro Quartal | |
Lebenslang | 1.966 € - einmalig - | |
Erwachsene (ab 21. Lebensjahr) | 7,50 € | 22,50 € |
Ermäßigte * | 5,00 € | 15,00 € |
Kinder im Rahmen Familienmitgliedschaft bis 16 Jahre | 0,00 € | 0,00 € |
Fördermitgliedschaft / Juristische Personen | 30,00€ | 90,00€ |
Beitrittsgebühr | 10,00 € |
*Ermäßigt: Kinder (außerhalb der Familienmitgliedschaft), junge Erwachsene bis zum Erreichen des 21. Lebensjahres, Rentner ab Erreichen des 67. Lebensjahres sowie Schwerbehinderte ab GdB 50 auf Nachweis zahlen den ermäßigten Beitrag.
Personenkreis | AKTIV ab 01.07.2025 | |
pro Monat | pro Quartal | |
Spieler Herren sowie alle Trainer (auch Nachwuchstrainer) | 20,00 € | 60,00 € |
Nachwuchsspieler ab 15. Lebensjahr | 30,00 € | 90,00 € |
Nachwuchsspieler ab 12. Lebensjahr | 25,00 € | 75,00 € |
Nachwuchsspieler bis 12. Lebensjahr | 20,00 € | 60,00 € |
Schiedsrichter | 0,00 € | |
Beitrittsgebühr | 10,00 € |
Aktive Mitglieder sind Spieler und Trainer sowie Betreuer.
Einstufung
Für die Einstufung in die jeweilige Altersklasse ist der Monat, in dem das Mitglied Geburtstag hat, maßgebend.
3. Beitragspflicht
Die Mitgliedsbeiträge sind satzungsgemäß als Jahresbeitrag zu verstehen, werden jedoch als Monatsbeitrag berechnet. Die Beiträge für das Geschäftsjahr (01.07.-30.06.) werden am 01.07. eines jeden Jahres für 12 Monate fällig, sofern das Mitglied keine SEPA-Lastschrift erteilt hat.
Die Mitgliedsbeiträge von Mitgliedern, die eine SEPA-Lastschrift erteilt haben, werden quartalsweise für drei Monate am 1. des jeweiligen Quartals fällig.
Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt zum 1. eines Monats. Die Beitragspflicht wird monatsweise berechnet.
4. Beitragseinzug — SEPA-Lastschrift
Der Einzug des Mitgliedbeitrags erfolgt quartalsweise am jeweils 1. des Quartals.
Die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats ist Voraussetzung für die Neumitgliedschaft.
Sofern im Rahmen bestehender Mitgliedschaften kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wird, erhöht sich der Jahresmitgliedsbeitrag um 10 € Bearbeitungsgebühr.
Sofern eine SEPA-Lastschrift von der Bank des Mitgliedes zurückgewiesen wird oder es zu einer Rückbuchung kommt, hat das Mitglied dem Verein einen pauschalen Aufwandsersatz von 10 € zu zahlen.
5. Beendigung der Beitragspflicht/Kündigung der Mitgliedschaft
Die Beendigung der passiven Mitgliedschaft kann nach einjähriger Mitgliedschaft erfolgen.
Kündigungen von passiven Mitgliedern sind jeweils zum 30.06. eines Jahres möglich. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.
Kündigungen von aktiven Mitgliedern, deren Spielberechtigung oder Tätigkeit für den Verein im laufenden Geschäftsjahr endet, können mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Quartals erklärt werden.
6. Mahngebühren
Der Verein ist berechtigt, im Falle von rückständigen Beiträgen für Mahnungen einen Aufwendungsersatz von Pauschal 5 € zu erheben.
7. Ausschluss eines Mitglieds
Ein Mitglied, das trotz einer Mahnung mit dem Mitgliedsbeitrag ein halbes Jahr im Rückstand ist, kann durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Die Pflicht zur Beitragszahlung für die zum Zeitpunkt des Ausschlusses fälligen Mitgliedsbeiträge bleiben unberührt.
8. Nachweise zur Beitragsermäßigung
Die von der Beitragsermäßigung Begünstigten müssen den Nachweis für die Ermäßigung unaufgefordert erbringen. Das gilt nicht für Mitglieder bis zum Erreichen des 21. Lebensjahres und Rentner, ab dem Erreichen des 67. Lebensjahres, die ihr Geburtsjahr hinterlegt haben. Sollte der Nachweis nicht vorliegen, so wird der volle Beitrag für eine passive Mitgliedschaft erhoben.
Die Beitragsermäßigung erfolgt ab dem 1. des Folgemonats, in welchem dem Verein das entsprechende Dokument bzw. Information zugeht.
9. Ehrenmitglieder
Ehrenmitglieder sind gem. Artikel 6 Abs. 6 der Satzung des FC Rot-Weiß Erfurt e.V. von der Pflicht zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen befreit.
10. Gültigkeit/Inkrafttreten
Die Beitragsordnung tritt durch die Beschlussfassung des Vorstandes vom 10.06.2025 und mit Beschlussfassung des Aufsichtsrates vom 20.06.2025 am 01.07.2025 in Kraft.
Erfurt, den 21.06.2025
Danny Weigel -Sprecher des Vorstandes-
Dr. Rolf Hildebrandt -Vorsitzender des Aufsichtsrats