Du möchtest in einem der folgenden, noch zu gründenden Ausschüsse mitmachen?
- Traditionspflege und Geschichte
- Veranstaltungen des Vereins
- Mitgliederbetreuung und -gewinnung
- Nachwuchsförderung
- Weitere Abteilungen im Verein
Unsere neue Satzung sieht die Gründung von Ausschüssen explizit vor:
§ 22 Ausschüsse
(1) Der Verein kann auf schriftlichen Antrag von zwanzig Mitgliedern Ausschüsse bilden, die den wesentlichen Tätigkeitsbereichen des Vereins entsprechen, insbesondere für die Fan- und Mitgliederbetreuung, die Traditionspflege und -mannschaft sowie einen Wirtschaftsbeirat bzw. Sponsorenausschuss.
(2) Die Bildung eines Ausschusses setzt einen gemeinsamen Beschluss des Aufsichtsrates und des Vorstandes mit einfacher Mehrheit voraus. Über den Antrag ist innerhalb von vier Monaten nach Eingang zu entscheiden. Mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen kann ein Ausschuss durch gemeinsamen Beschluss des Aufsichtsrates und des Vorstandes aufgelöst werden.
(3) Ein Ausschuss soll sich eine eigene Ausschussordnung geben, in der mindestens Regelungen über die Meinungsbildung, die Finanzierung und die Leitung enthalten sind. Die Ausschussordnung ist zu dessen Wirksamkeit durch den Vereinsvorstand zu bestätigen. Die Ausschussordnung darf nicht im Widerspruch zur Satzung und den Ordnungen des Vereins stehen.
(4) Jeweils eine/ein Vertreter*in jeden Ausschuss hat das Recht zur Teilnahme an den Organsitzungen gemäß § 21 Abs. 4.